Transparenz ist uns wichtig
Deshalb haben wir uns im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) verpflichtet, die nachstehenden Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

Die Arbeit der Stiftung Zuhören finanziert sich durch Erlöse aus dem Verkauf von Material und Fortbildungen, aus Spenden und weiteren Drittmitteln sowie aus der Förderung der öffentlichen Hand.
Transparenz
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Stiftung Zuhören
Rundfunkplatz 1
80335 München
Stiftungssitz: Gießen
Gründungsjahr: 2002
2. Vollständige Satzung (Verfassung) sowie Angaben zu den Organisationszielen
Die Stiftung Zuhören setzt sich für eine zuhörfreundliche Gesellschaft ein, die auf Verständnis und Toleranz beruht.
Wir fördern die Kulturtechnik des Zuhörens als grundlegende Voraussetzung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dazu bieten wir bundesweit medienpädagogische Bildungsprojekte sowie Fort- und Weiterbildungen an.
Den Schwerpunkt unserer Arbeit bilden Projekte für und mit Kindern und Jugendlichen. Sie profitieren in besonderer Weise von einer frühzeitigen Zuhörbildung. Zuhören schult die Konzentration und Aufmerksamkeit und dient der Verständigung. Zuhörbildung unterstützt den Erwerb zahlreicher fachlicher, personaler und sozialer Kompetenzen, die das soziale Miteinander ausmachen, Teilhabe an Bildungsprozessen ermöglichen und die Kinder resilient und stark machen.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger*innen
a) Vorstand:
Tina Täsch, BLM (Vorsitzende)
Dr. Karin Tanz, (Stellv. Vorsitzende)
Sandra Bischoff, Medienanstalt Hessen
Clemens Finzer, Leitung Medienkompetenzprojekte im Bayerischen Rundfunk
b) Geschäftsführung:
Birgit Echtler
5. Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur
3 Vollzeit- und 4Teilzeitangestellte
25 Honorarkräfte (Projektmanager*innen, Fortbildungs-Referenten*innen und Mediencoaches)
(Stand: März 2025)
7. Angaben zur Mittelherkunft und 8. Angaben zur Mittelverwendung
Stiftung Zuhören Bilanz 2023 (PDF)
Stiftung Zuhören G+V 2023 (PDF)
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Die Stiftung Zuhören ist nicht mit anderen Organisationen wirtschaftlich verbunden.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Keine
11. Ombudsmann der Stiftung
Der Ombudsmann erfüllt die Funktion eines unabhängigen Schiedsmannes. Er ist externer Ansprechpartner für Streitfragen, in denen es um Regelverstöße oder um Korruption geht. Der Jurist Stephan Kersten hat für die Stiftung Zuhören diese Aufgabe übernommen.
Der Ombudsmann unterliegt der Schweigepflicht und hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Er nimmt Informationen zu Korruptionsverdachtsmomenten vertraulich entgegen. Das heißt, dass die Identität des Hinweisgebers ohne dessen Zustimmung nicht preisgegeben wird und er sich auch ohne weiteres anonym an die Ombudsstelle wenden kann. Sogar wenn man sich selbst möglicherweise nicht korrekt verhalten hat, bleibt die Vertraulichkeit oberstes Gebot. Der Ombudsmann hat eine neutrale und unabhängige Vertrauensstellung, die ihn legitimiert, interne und externe Hinweise entgegenzunehmen.
Der Ombudsmann steht im Falle eines Konflikts für eine unabhängige Beratung und Entscheidung zur Verfügung. Er ist externer Ansprechpartner für Streitfragen, in denen es um Regelverstöße oder um Korruption geht.
Stephan Kersten
Tel.: 0800 3804800
E-Mail: ombudsmann.kersten@web.de