Gremien
Die Organe der Stiftung sind die Stifterversammlung, der Vorstand und das Kuratorium.
Stifterversammlung
Das oberste Organ der Stiftung ist die Stifterversammlung. Dieser gehören die Stifter an, die jeweils eine/n Vertreter*in benennen. Die Stifterversammlung hat dabei beispielsweise die Aufgabe
- den Vorstand zu berufen oder abzuwählen,
- den Haushaltsplan und die Jahresrechnung nach Vorlage durch den Vorstand zu beschließen,
- den Rechenschaftsbericht entgegenzunehmen und den Vorstand zu entlasten oder
- den Vorstand in Fragen grundsätzlicher Art bei Erfüllung des Stiftungszwecks und bei Anlage des Stiftungsvermögens zu beraten
Vorstand
Der Vorstand besteht derzeit aus vier Personen. Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von drei Jahren berufen. Er führt die Geschäfte der Stiftung im Rahmen von Verfassung und Beschlüssen der Stifterversammlung und unterliegt dabei dem Vier-Augen-Prinzip.